Aktuell
Wagram DAC tritt in Kraft
Der Wagram ist seit Ende Jänner 2022 Österreichs 17. Gebiet mit DAC-Herkunftsschutz für seine gebietstypischen Weine.
Nach intensiven Überlegungen innerhalb des Gebiets legte der Wagram einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ die bereits siebzehnte ihrer Art in Österreich.
Wagram DAC mit drei Stufen Gebietswein, Ortswein, Riedenwein
Auch der Wagram entschied sich für die Unterteilung seiner DAC-Weine in die Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, zulässig sind 13 weiße und auch rote Rebsorten. Eben so sind Gemischter Satz und Cuvées möglich. Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden. Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine, also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling.
Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung für Weine ab dem Jahrgang 2021.
